FINANZIERUNG

 

Die Höhe der individuellen Kosten für die Nutzung der Tagespflege läßt sich nicht pauschal formulieren - sie ist abhängig vom Pflegegrad, davon wie häufig und wie lange der Gast zu uns kommt, ob der Fahrdienst oder noch zusätzlicher Service genutzt wird. Wir erstellen gerne einen persönlichen Kostenvoranschlag.

 

Was das Besondere an der Finanzierung von Tagespflege ist:

 

TAGESPFLEGE WIRD ZUSÄTZLICH ZUM PFLEGEGELD

UND ZUSÄTZLICH ZUR SACHLEISTUNG GEZAHLT!

 

Der Gesetzegber will damit Angehörige entlasten und die ambulante Pflege stärken.

Wenn dies nicht genutz wird, verfallen die Ansprüche.

 

Tagespflege kann neben dem ungekürzten Pflegegeld beansprucht werden. Personen mit Pflegegrad 1 können sich Kosten der Tages- und Nachtpflege über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erstatten lassen, soweit das Budget hierfür ausreicht.

 

Pflegegrad 2 =    689 EUR
Pflegegrad 3 = 1.298 EUR
Pflegegrad 4 = 1.612 EUR
Pflegegrad 5 = 1.995 EUR

 

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, helfen bei der Antragstellung und unterstützen Sie bei weiteren Fragen!

 

Zur Zeit verhandlen wir mit den Pflegekassen neue Sätze für alle drei Tagespflegen. Spätestens im August werden wir diese hier veröffentlichen.

 

Kontakt

Rufen Sie uns einfach an:

0431/92221 0431/92221

 

Schreiben Sie uns direkt eine Email: info@tagespflege-kiel.net

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Wir stehen Ihnen jederzeit und gern zur Verfügung.