FINANZIERUNG
Die Höhe der individuellen Kosten für die Nutzung der Tagespflege läßt sich nicht pauschal formulieren - sie ist abhängig vom Pflegegrad, davon wie häufig und wie lange der Gast zu uns kommt, ob der Fahrdienst oder noch zusätzlicher Service genutzt wird. Wir erstellen gerne einen persönlichen Kostenvoranschlag.
Was das Besondere an der Finanzierung von Tagespflege ist:
TAGESPFLEGE WIRD ZUSÄTZLICH ZUM PFLEGEGELD
UND ZUSÄTZLICH ZUR SACHLEISTUNG GEZAHLT!
Der Gesetzegber will damit Angehörige entlasten und die ambulante Pflege stärken.
Wenn dies nicht genutz wird, verfallen die Ansprüche.
Tagespflege kann neben dem ungekürzten Pflegegeld beansprucht werden. Personen mit Pflegegrad 1 können sich Kosten der Tages- und Nachtpflege über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erstatten lassen, soweit das Budget hierfür ausreicht.
Sachleistungen für ambulante Pflege:
Pflegegrad 2 = 724 EUR
Pflegegrad 3 = 1.363 EUR
Pflegegrad 4 = 1.693 EUR
Pflegegrad 5 = 2.095 EUR
Der Betrag der zusätzlich! für Tagespflege zur Verfügung steht:
Pflegegrad 2 = . 689 EUR
Pflegegrad 3 = 1.298 EUR
Pflegegrad 4 = 1.612 EUR
Pflegegrad 5 = 1.995 EUR
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, helfen bei der Antragstellung und unterstützen Sie bei weiteren Fragen!